INFORMATIONEN ZUM BÜROBETRIEB IN ZEITEN VON CORONA

Um unseren Beitrag zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie zu leisten, haben wir uns zu folgenden Maßnahmen entschlossen:

FFP2-MASKE

Beim Aufenthalt in unserem Büro und auch während der Beurkundung besteht die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen. Bitte tragen Sie diese bereits beim Betreten unserer Räume.

ZUTRITT NUR FÜR URKUNDSBETEILIGTE 

Wir beschränken die Anzahl der Besucher an unserer Notarstelle auf das mindestmögliche Maß. Aus diesem Grund dürfen bis auf Weiteres grundsätzlich nur noch unmittelbar an den Urkunden beteiligte Personen unsere Amtsräume betreten. Das sind nur die Personen, die im Rahmen der Beurkundung Unterschriften zu leisten haben. Wir müssen darauf bestehen, dass Begleitpersonen nicht zum Termin mitgebracht werden.

Sollte es sich nach Ihrer Auffassung nicht vermeiden lassen, dass eine Begleitperson am Notartermin teilnimmt, so bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme, damit wir das weitere Vorgehen im Einzelfall besprechen können. Unangemeldeten Begleitpersonen können wir leider keinen Zutritt gewähren. Dies gilt auch für Makler, Rechts- oder Steuerberater.

Sollten Sie zu einer Risikogruppe zählen oder für die Zeit der Beurkundung keine anderweitige Betreuung für Ihre Kinder organisieren können, besteht die Möglichkeit, dass Sie den Vertrag im Nachgang zur Beurkundung in notariell beglaubigter Form genehmigen. Diese Möglichkeit bietet sich vor allem für Ehegatten an: so kann ein Elternteil am eigentlichen Notartermin teilnehmen und der andere Elternteil leistet zu einem späteren Zeitpunkt seine Unterschrift. Die Nachgenehmigung nimmt nur sehr wenig Zeit in Anspruch und reduziert Ihre notwendige Anwesenheit in unseren Notariatsräumen auf ein Mindestmaß. Hierfür fallen derzeit keine zusätzlichen Kosten an.

INFORMATIONSPFLICHT

Bitte lassen Sie uns vor einer etwaigen Beurkundung wissen, ob Sie nachweislich mit dem Coronavirus infiziert sind oder Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten. Ist in einem solchen Fall bereits ein Notartermin vereinbart, so kann dieser verschoben werden, ohne dass Ihnen hierfür Mehrkosten entstehen. Soweit der Notartermin aus zwingenden Gründen nicht verschoben werden kann, bitten wir um Kontaktaufnahme. Wir sind bemüht, auch in diesem Fall eine Lösung zu finden.

TERMINVEREINBARUNG

Bitte beachten Sie, dass wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang zu unserem Büro gewähren.

Wir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihren Betrag zum Schutz der Allgemeinheit, unserer Mitarbeiter und letztlich auch von Ihnen!

 

 

Ihre Notare

 

Dr. Manuel Straßer & Dr. Ulrich Gößl

 

 

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